Krankenversicherung während der Elternzeit - Kita kinderzimmer Hamburg

Krankenversicherung während der Elternzeit – geh auf Nummer „sicher“!

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Die beste Nachricht schon mal vorab: Du musst Dir keine neue Versicherung suchen, denn Du bleibst auch während Deiner Elternzeit wie bisher versichert. Wenn Du also bei einer privaten Krankenkasse krankenversichert bist, dann bleibst Du auch bei dieser privat krankenversichert. Das gleiche gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Egal ob private oder gesetzliche Krankenversicherung, es gibt einiges worauf Du achten solltest. Es kann beispielsweise sein, dass Du einen anderen Versicherungsbeitrag entrichten musst. Deshalb empfehlen wir Dir auf jeden Fall, bei Deiner Versicherung anzurufen, sobald Du Deine Elternzeit angemeldet hast.

Krankenversicherung – wer ist versichert während der Elternzeit?

Während der Elternzeit bleibt das Krankenversicherungsverhältnis unverändert bestehen. Gleiches gilt für den Zeitraum des Mutterschutzes, der sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt. Anspruch auf Elternzeit und damit Elterngeld haben sowohl Mamas als auch Papas. Wobei die Elternzeit bei Frauen erst nach dem Mutterschutz beginnt, d.h. frühestens nach acht Wochen. Die Frist verlängert sich um vier Wochen bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern. Die Elternzeit endet spätestens einen Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes. Die Elternzeit ist begrenzt auf 36 Monate.

Du zahlst während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge. Es sei denn Du verzeichnest während der Elternzeit Einnahmen, weil Du beispielsweise Teilzeit arbeitest oder Du bist freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert. Im Folgendem erfährst Du mehr darüber.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich bei gesetzlich Krankenversicherten nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils. Als Berechnungsgrundlage dient das Einkommen vor der Geburt des Kindes und der Fakt, ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen können sich über bis zu 100 Prozent des Voreinkommens freuen. Privat versicherte erhalten meistens mehr Elterngeld als gesetzlich Versicherte.

Der Anspruch auf Elterngeld ist auf 12 Monate begrenzt. Bei Alleinerziehenden sind es zwei Monate mehr, d.h. 14 Monate. Beanspruchen beide Elternteile die Elternzeit, so erhalten sie insgesamt 14 Monate Elterngeld.

Wer zahlt die Krankenversicherung?

Wer die Krankenversicherung zahlt, ist abhängig von dem Versicherungsverhältnis desjenigen, der die Elternzeit beansprucht. In den nächsten Kapiteln erfährst Du konkret, wer die Krankenversicherung zahlt und ob Beiträge in welcher Höhe anfallen.

Elternzeit mit einer gesetzlichen Krankenversicherung

Am entspanntesten hast Du es, wenn Du gesetzlich über Deinen Arbeitgeber versichert bist. Dann entfallen für Dich nämlich während Deiner Elternzeit ganz einfach die Beiträge, obwohl Du weiterhin versichert bleibst. Sofern Du keine beitragspflichtigen Einnahmen während der Elternzeit zu verbuchen hast, brauchst Du Dir also keinen Kopf um Deine Krankenversicherung zu machen. Praktisch: Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind beitragsfrei.

Du hast natürlich auch während Deiner Elternzeit die Möglichkeit, bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten. In diesem Fall hättest Du beitragspflichtige Einnahmen. Allerdings bekommst du von Deinem Arbeitgeber auch hier, wie vor Deiner Elternzeit, den Arbeitgeberzuschuss und er führt Deine Versicherungsbeiträge direkt an die Krankenversicherung ab. Du musst also auch im Falle eines Zuverdienstes nicht weiter aktiv werden.

Elternzeit mit einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung

Für Selbstständige und freiberuflich Arbeitende kann es sinnvoll sein, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, wenn sie nicht in eine private Krankenversicherung eintreten möchten. Wenn Dein Partner oder Deine Partnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, besteht die Möglichkeit, dass Du während Deiner Elternzeit beitragsfrei krankenversichert wirst oder in die Familienversicherung wechseln kannst. Dies wird aber von Fall zu Fall einzeln geprüft und individuell bewertet. Bitte beachte, dass Du dazu verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben musst.

Wenn Dein Partner oder Deine Partnerin privat krankenversichert ist, muss erst geprüft werden, ob Du beitragsfrei versichert werden kannst. Es kann nämlich sein, dass die Einkünfte des arbeitenden Elternteils zur Beitragsberechnung herangezogen werden.

Solltest Du unverheiratet oder alleinerziehend sein, musst Du auch während Deiner Elternzeit weiter in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Allerdings sollte sich Dein Beitrag während dieser Zeit deutlich verringern. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Krankenkasse über Dein aktuelles Einkommen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Zuverdienste, etc.) informierst. Dadurch kannst Du die Beitragssumme vielleicht sogar auf den Mindestbeitrag reduzieren.

So oder so ist es bei einer freiwillig gesetzlichen Versicherung während der Elternzeit auf jeden Fall ratsam, sich direkt mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen.

Elternzeit mit einer privaten Krankenversicherung (PKV)

Weniger entspannt ist das Thema Versicherung während der Elternzeit für Eltern, die privat versichert sind (PKV). Ist das bei Dir der Fall, verlierst Du den Beitragszuschuss Deines Arbeitgebers. Sprich: Du musst die Versicherungsprämie für Deine private Krankenversicherung während der Elternzeit selbst aufbringen. Diese kann sich dabei sogar verdoppeln.

Hast Du einen Partner oder eine Partnerin, der oder die ebenfalls privat krankenversichert ist? Dann kann der Anteil des Arbeitgebers erhöht werden, wenn dieser noch nicht den Höchstbetrag zahlt. Familien haben nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.

Allgemein ist anzunehmen, dass die finanzielle Belastung für privat versicherte Eltern in der Elternzeit zunimmt. Diese wird zumindest ein wenig abgefedert, indem Eltern mit privater Krankenversicherung ein etwas höheres Elterngeld zugestanden wird, da bei der Berechnung des Netto-Einkommens, im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Eltern, keine Pauschale von 9 % abgezogen wird.

Und wie versichere ich mein Kind?

Du hast Dir bestimmt auch schon die Frage gestellt, wie du nun eigentlich deinen kleinen Schatz versichern solltest. Oder sogar musst? Für den Fall der Fälle… Die einfachste Antwort auf diese Frage erhalten Eltern, die gesetzlich pflichtversichert sind. Für jene wird das Kind nämlich einfach in die Familienversicherung mit aufgenommen – kostenlos. Dasselbe gilt für Dich, wenn Du freiwillig gesetzlich versichert bist.

Wenn Du Dein Kind privat versichern möchtest, muss zumindest ein Elternteil selbst eine private Krankenversicherung vorweisen können. Sind beide Elternteile privat krankenversichert sind, ist es nicht möglich, das Kind klassisch gesetzlich zu versichern. In dem Fall könnt Ihr Euer Kleines freiwillig gesetzlich versichern, wobei die Versicherungsbeiträge dabei in manchen Fällen sogar jene einer privaten Krankenversicherung übersteigen.

Bei nicht verheirateten Eltern bekommt das Kind automatisch die gleiche Versicherung wie die Mutter. Bei verheirateten Eltern, von denen ein Teil privat versichert ist und brutto mehr als 5.362,50 € im Monat oder 64.350 € pro Jahr (Stand 2021) verdient, ist eine private Versicherung für das Kind sogar vorgeschrieben. Außer der gesetzlich versicherte Elternteil verdient mehr als der privat versicherte. Dann kann das Kind auch über die Familienversicherung mitversichert werden.

Was ist eigentlich eine Familienversicherung? Wie hoch ist hier der Beitrag?

Wenn Du Dich schon etwas über mögliche Versicherungen für Dich und Dein Kind informiert hast, bist Du bestimmt auch schon über die so genannte Familienversicherung gestolpert.

Von der Familienversicherung profitieren vor allem Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind. Unter gewissen Voraussetzungen können diese nämlich Familienangehörige (wie zum Beispiel Kinder) ganz einfach beitragsfrei über die eigene Versicherung mitversichern. Damit der oder die zu versichernde Angehörige eine Krankenkassenkarte bekommt und damit die gesetzlichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, muss er oder sie lediglich bei der Krankenkasse angemeldet werden. Alleinerziehende Elternteile haben ebenso einen Anspruch auf Familienversicherung.

Familien mit einer privaten Krankenversicherung haben diesen Anspruch nicht. Bei ihnen müssen alle Familienmitglieder eigenständig versichert werden. Demnach ist auch für jedes Kind der Beitrag extra zu entrichten.

Es gibt klare Voraussetzungen, die vom zu versichernden Familienmitglied erfüllt werden müssen, um in eine Familienversicherung mit aufgenommen werden zu können:

– Wohnsitz in Deutschland

– Keine bestehende Versicherungspflicht (abhängig vom Einkommen)

– Keine Befreiung der Versicherungspflicht

– Keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit

Abschließend möchten wir Dir nochmals einen einfachen Anruf bei deiner Versicherung ans Herz legen. Mit einem kurzen Telefonat kann in den allermeisten Fällen ganz einfach geklärt werden, welche Form der Versicherung sich für Dich und Dein Kind am ehesten eignet. Für alle, die sich richtig ins Thema einfuchsen wollen, hat die Bundeszentrale für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine ausführliche Info-Broschüre zusammengestellt.